Wie fördert die Braunschweigische Stiftung? – Die Programmatik der Stiftung

Die Programmatik gestaltet die Stiftungszwecke – die Förderung von Kunst und Kultur; Wissenschaft, Forschung und Wissenschaftstransfer; Sport sowie Bildung und Erziehung – präzise aus und erklärt, wie die Stiftung in den bestimmten Bereichen fördern möchte. Sie beinhaltet die entscheidenden Kriterien für eine finanzielle Förderung. 

Ausschlusskriterien

Grundsätzlich ausgeschlossen von der Förderung sind:

  • allgemeine, laufende Personal-, Verwaltungs- und Bauunterhaltungskosten;
  • Reisekosten und Bewirtungskosten, soweit sie nicht Bestandteil eines geförderten Gesamtprojektes sind;
  • Finanzierung von Preisen, Wettbewerben und Stipendien Dritter;
  • Einzelprojekte aus der Grundlagen- und Entwicklungsforschung;
  • Studienarbeiten, Abschlussarbeiten, Promotionen und Habilitationen, soweit diese nicht einen Teilabschnitt eines weiterreichenden Projektes darstellen;
  • Zuschüsse beim Ankauf von Kunstwerken;
  • bauinvestive Maßnahmen;
  • Anschaffung von Ausstattung (z. B. Schulbücher, Mobiliar, Sportgeräte, technisches Equipment, Musikinstrumente);
  • Projekte mit großer Vergleichbarkeit (z. B. Restaurierung von Altären oder Kirchturmglocken, Ortschroniken, Gastspiele, Sanierung oder Bau von Sportanlagen, Schullandheimen oder Schulhöfen, Klassenfahrten);
  • Druckkostenzuschüsse, es sei denn, die Stiftung hat ein eigenes Interesse an der Veröffentlichung des Themas;
  • kommerzielle Einrichtungen und Veranstaltungen;
  • Pflichtaufgaben einer juristischen Person des öffentlichen Rechts;
  • bereits abgeschlossene Maßnahmen.

Einrichtungen des Landes und des Bundes sollen nur aus besonderem Anlass gefördert werden. 

Abgelehnte Anträge werden nicht erneut im Vorstand behandelt.

Für zukünftige Maßnahmen können in der Regel keine Vorauszusagen gemacht werden.

Projektanfragen

Ihre Projektanfrage bei unserer Stiftung:

1. Der Stiftungszweck der Braunschweigischen Stiftung (§ 3 der Satzung) ist als gemeinnützig anerkannt und Projekte sind deshalb der Gemeinnützigkeit verpflichtet. 

2. Anfragen an die Braunschweigische Stiftung können stellen: natürliche und juristische Personen, deren Wohn- oder Geschäftssitz sich in den heute zum Bundesland Niedersachsen gehörenden Teilen des alten Landes Braunschweig befinden sollte. Dieses gilt sinngemäß auch für die Realisierung der angefragten Vorhaben. In Ausnahmefällen werden auch Anfragen von außerhalb des Tätigkeitsgebietes der Braunschweigischen Stiftung angenommen. So, wenn das Projekt im Tätigkeitsgebiet realisiert wird oder einen besonders ausgeprägten Bezug (im Sinne der Programmatik der Stiftung) dazu herstellt.

3. Anfragen werden der Geschäftsstelle der Stiftung direkt oder über den Vorstand zugeleitet.

Die Anschrift der Geschäftsstelle lautet:

Die Braunschweigische Stiftung
Haus der Braunschweigischen Stiftungen
Löwenwall 16
38100 Braunschweig

Telefon: (0531) 2 73 59-0
E-Mail: info(at)die-braunschweigische.de

4. Die Kontakte der Ansprechpartner:innen im Projektmanagement für alle Anfragen sind hier zu finden.  

5. Anfragen werden formlos eingereicht. Sie müssen die Intention und die Ziele des Vorhabens deutlich werden lassen sowie eine Projektskizze, eine Kostenaufstellung und einen Finanzierungsplan enthalten, aus dem die Höhe der bei der Stiftung beantragten Zuwendung eindeutig hervorgeht. Zuvor ist es im Sinne der angebotenen Beratungs- und Vermittlungsleistung ausdrücklich erwünscht, der Stiftung erste ungefähre Projektbeschreibungen per Mail, Brief oder Telefon zukommen zu lassen oder einen Gesprächstermin zu vereinbaren.

6. Den Schriftwechsel mit dem/der Projektträger:in führt die Geschäftsstelle.

7. Über die Anfragen entscheidet der Stiftungsvorstand. Dieser tritt in der Regel viermal im Jahr zu beschlussfassenden Sitzungen zusammen. Bearbeitungsfähige Anfragen sollten mindestens vier Wochen vor der Sitzung vorliegen, damit sie vom Stiftungsvorstand behandelt werden können. Die Sitzungstermine werden auf der Website veröffentlicht. Die Stiftung behält sich vor, ggf. vor Beschlussfassung zusätzlichen fachlichen Rat einzuholen und sich mit anderen im Projekt- und Finanzierungsplan genannten Partner:innen abzustimmen.

8. Die Zusage einer finanziellen Förderung kann mit Auflagen verbunden sein. Grundsätzlich liegt der schriftlichen Zusage die Allgemeine Fördervereinbarung zugrunde. Diese ist unterschrieben an die Braunschweigische Stiftung zurückzusenden. Die Fördervereinbarung hat Vertragscharakter; in dieser werden die Details zu den gegenseitigen Rechten und Pflichten aus der partnerschaftlich verstandenen Förderung geregelt.

9. Ablehnungen bedürfen nicht einer Begründung.

10. Die finanzielle Zuwendung wird – ggf. in Teilbeträgen – so ausgezahlt, wie es der/die Projektträger:in in einem Auszahlungsplan in Abstimmung mit der Stiftung festgelegt hat.

11. Der/Die Projektträger:in bestätigt den Eingang der Zahlung und erklärt die ordnungsgemäße, dem Antrag und dem Zuwendungsbescheid entsprechende Verwendung auf einem ihm vorliegenden Vordruck der Stiftung. Weiterhin hat er einen Verwendungsnachweis zu erbringen und bei der Evaluierung des Projektes mitzuwirken.

12. Macht der/die Projektträger:in falsche Angaben oder hält er die Auflagen der Stiftung nicht ein, so ist die Stiftung berechtigt, eine bewilligte Zuwendung nicht auszuzahlen oder zu kürzen und eine bereits ausgezahlte Zuwendung zurückzufordern.

13. Die Stiftung ist berechtigt, in ihrem Jahresbericht, auf Ihrer Internetpräsenz oder in anderen Veröffentlichungen über Fördermaßnahmen zu berichten.

Fristen

Projektanfragen an die Geschäftsstelle sind jederzeit möglich, nehmen Sie zur Vorinformation und Abstimmung Ihres Vorhabens bitte immer sofort den direkten Kontakt zu der für das Projektmanagement zuständigen Mitarbeiter:in in der Geschäftsstelle auf.

Über die Anfragen entscheidet der Stiftungsvorstand. Dieser tritt in der Regel viermal im Jahr zu beschlussfassenden Sitzungen zusammen. 

Die Termine der beschlussfassenden Vorstandssitzungen der Braunschweigischen Stiftung im Jahr 2024 sind:

16. Februar 2024

22. April 2024

30. August 2024

21. Oktober 2024