Umgang mit COVID-19

Aufgrund des erneuten Lockdowns möchten wir heute nochmals Bezug nehmen. COVID-19 stellt viele Bereiche, insbesondere auch KünstlerInnen und Kulturschaffende vor eine große Herausforderung.  

Die Braunschweigische Stiftung lockert daher die Rahmenbedingungen für bereits zugesagte Projekte, entscheidet bei neuen Anfragen kurzfristig und flexibel unabhängig von Fristen für Gremiensitzungen und unterschreibt den Aufruf des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen (Arbeitskreis Förderstiftungen).

Sie müssen eigene Veranstaltungen und Projekte absagen oder verschieben?
Gerne können Sie um eine Verlängerung des Projektes bitten. Förderzusagen bleiben grundsätzlich weiterhin bestehen.

Ihr Projekt oder Ihre geplante Veranstaltung fällt aus, es entstehen aber trotzdem Kosten (Stornogebühren, Miete, Werbekosten etc.). Es entstehen keine Rückforderungen durch die Stiftung, weil eine Veranstaltung nicht stattfindet. Angefallene Kosten können beim Verwendungsnachweis angerechnet werden.

Bei der Klärung von Details sowie bei Unklarheiten und Fragen können Sie sich gerne an uns wenden: 0531/27359-0 oder schuberth(at)die-braunschweigische.de.