Fragen & Antworten

Eine Übersicht über die häufigsten und wichtigsten Fragen finden Sie hier.

Downloads

Logopaket der Braunschweigischen Stiftung

Wie auch die Stiftung verbindet unser Logo klassische und moderne Aspekte. Dabei steht das ›Braunschweigische‹ im Mittelpunkt. Wir möchten Sie bitten, im Rahmen von bestehenden und zukünftigen Kooperationen und Förderbeziehungen das folgende Logo zu nutzen, um unsere Stiftung nach außen einheitlich zu präsentieren. Bitte lassen Sie uns bei Verwendung vor Nutzung bzw. Druck einen Entwurf zur Freigabe zukommen.

Das aktualisierte Logopaket steht unter folgendem Link zum Download zur Verfügung.

Download Logopaket und Styleguide

 

E-Paper zur Digitalen Strategie der Stiftung

Als die Braunschweigische Stiftung Mitte 2016 ihre digitale Strategie startete, war klar, dass diese strategisch und ganzheitlich verfolgt werden sollte. Im August 2017 starteten wir die digitale Kommunikation auf den Kanälen Twitter, Instagram und Facebook. In dem E-Paper ›Auf dem Weg zur digitalen Strategie‹ schildern wir diesen Prozess detailliert und ausführlich. Mit diesem Blick zurück möchten wir Einblick gewähren, unsere Erfahrungen und Wissen weitergeben und in den Austausch eintreten.

Download E-Paper “Auf dem Weg zur digitalen Strategie” 

Nachdem der Bereich der Kommunikation erfolgreich ›digitalisiert‹ wurde, lag der Fokus im Anschluss auf der ganzheitlichen Weiterentwicklung der gesamten Stiftung. Die Stiftung hatte als starken Partner in diesem Prozess die Agentur Wider Sense an ihrer Seite. Im März 2021 konnten wir in diesem Zusammenhang unser E-Paper ›Digitale Strategie: Die Weiterentwicklung einer gemeinnützigen Organisation.‹ Veröffentlichen. Ehrlich, transparent und praxisnah resümieren wir unseren bisherigen Prozess. Wir blicken zurück und möchten Einblick gewähren, unsere Erfahrungen und Wissen weitergeben, zum ›Klauen‹ animieren und in den Austausch treten. Obendrauf gibt es noch spannende Gastbeiträge von D3, CorrelAid und Grantbook.

Download E-Paper “Digitale Strategie: Die Weiterentwicklung einer gemeinnützigen Organisation”

Kommunikation & Presse

Ich habe eine Förderung von der Braunschweigischen Stiftung bekommen. Wo finde ich das Logo zur Verwendung auf meinen Werbeformaten?

Wir freuen uns sehr, wenn Sie unsere Förderung im Rahmen ihres Projektes sichtbar machen. Bitte lassen Sie uns vor Veröffentlichung einen Entwurf zur Freigabe zukommen. Ansprechpartner:in ist Ihre betreuende Projektmanagerin bei uns. Das aktuelle Logopaket ist hier zu finden.

Download Logopaket und Styleguide
 

Wie kann ich mich über die aktuellen Aktivitäten der Stiftung informieren?

Wir berichten fast täglich auf unseren sozialen Kanälen über unsere eigenen Aktivitäten und die geförderten Projekte. Folgen Sie uns gern und kommen Sie mit uns in den Austausch! Wir freuen uns im Rahmen von gemeinsamen Projekten über entsprechende Verlinkungen.

Wir auf Instagram

Wir auf LinkedIn

Wir auf Facebook

 

Wie ›digital‹ ist die Braunschweigische Stiftung?

Als die Braunschweigische Stiftung Mitte 2016 ihre digitale Strategie startete, war klar, dass diese strategisch und ganzheitlich verfolgt werden sollte. Nachdem der Bereich der Kommunikation im ersten Schritt erfolgreich ›digitalisiert‹ wurde, lag der Fokus auf der ganzheitlichen digitalen Weiterentwicklung der gesamten Stiftung. Die Stiftung hatte als starken Partner in diesem Prozess die Agentur Wider Sense an ihrer Seite. Wider Sense betrachtet die besonderen Herausforderungen einer gemeinnützigen Stiftung aus einer anderen Perspektive. 

Unsere Erfahrungen und Vorgehensweise teilen wir in den beiden E-Papern ›Auf dem Weg zur digitalen Strategie‹ und ›Digitale Strategie: Die Weiterentwicklung einer gemeinnützigen Organisation.‹ Wir lassen hier einen Blick auf Motive und Ziele zu und berichteten offen über Kapazitäten, finanzielle Ressourcen und die praktische Vorgehensweise.

Zu unseren E-Papern

 

Wie geht die Braunschweigische Stiftung auf ihrer Website mit dem Thema Barrierefreiheit um?

Barrierefreiheit ist für uns als Stiftung ein zentrales Anliegen. Wir sind uns zugleich bewusst, dass digitale Barrierefreiheit komplex ist und nie mit einem einzelnen Schritt „abgeschlossen“ sein kann. Unser Anspruch ist es daher, Barrieren bestmöglich zu reduzieren und den Zugang zu unseren Inhalten für möglichst viele Menschen zu erleichtern. 

Bei der Umsetzung unserer Website haben wir gezielt auf barrierearme Gestaltungs- und Strukturprinzipien geachtet. Dazu gehören unter anderem gut lesbare Farbkontraste, eine klare Seitenstruktur, eine bewusste Bildsprache sowie verständliche, nicht unnötig komplexe Texte.

Im technischen Aufbau legen wir Wert auf die Verwendung von Alternativtexten für Bilder, sodass Screenreader und andere unterstützende Technologien unsere Inhalte erfassen können.

Darüber hinaus berücksichtigen wir Aspekte wie eine übersichtliche Navigation, logisch aufgebaute Inhalte und eine geräteunabhängige Nutzbarkeit. Uns ist wichtig, dass Informationen auffindbar, verständlich und nutzbar sind – unabhängig von individuellen Voraussetzungen oder eingesetzten Hilfsmitteln.

Wir verstehen Barrierearmut als fortlaufenden Prozess. Deshalb prüfen wir unsere Website regelmäßig, lernen dazu und nehmen Hinweise ernst. Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Anregungen haben, freuen wir uns über eine Rückmeldung, um unsere digitale Visitenkarte weiter zu verbessern.

Stiftungsinfos

Seit wann gibt es die Braunschweigische Stiftung?

Die Braunschweigische Stiftung wurde 1994 unter dem Namen STIFTUNG NORD/LB · ÖFFENTLICHE gegründet. Die gesamte Geschichte der Stiftung ist hier zu finden. 

Unsere Geschichte

 

Aus welchen Organen besteht die Braunschweigische Stiftung?

Die Stiftung besteht aus folgenden Organen und Gremien: Vorstand, Kuratorium, Allgemeiner Beirat und Geschäftsstelle. Wie diese in Zusammenhang stehen, wird in diesem Organigramm visualisiert.

Unser Organigramm

 

Wer ist Mitglied im Stiftungskuratorium?

Das Stiftungskuratorium berät den Vorstand in allen strategischen Fragen. Es hat dabei vor allem die Aufgabe, die Leitlinien über die Vergabe und Verwendung von Stiftungsmitteln aufzustellen und ggf. zu verändern. Ferner beschließt das Kuratorium auf Vorschlag des Vorstandes den Stiftungshaushalt und entlastet den Vorstand. Derzeitig besteht aus folgenden Mitgliedern (Stand Juni 2025):

Vorsitzender des Kuratoriums:
Ingrid Spletter-Weiß, Vorstandsmitglied Norddeutsche Landesbank Girozentrale

Mitglieder des Kuratoriums:
Garnet Alps, Erste Bevollmächtigte der IG Metall Geschäftsstelle Braunschweig
Dr. Arno Antlitz, Mitglied des Markenvorstandes Volkswagen der Volkswagen AG
Prof. Dr. Cornelia Denz, Präsidentin der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
Professorin Dr. Ana Dimke, Präsidentin der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig
Ulrich Stegemann, Richard Borek Stiftung
Professorin Dr. Angela Ittel, Präsidentin der Technischen Universität Braunschweig
Dr. Thorsten Kornblum, Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig
Michael S. Langer, Präsident des Niedersächsischen Schachverbandes
Maria Meibohm, Buchhandlung Graff 
Thomas Hofer, Oberlandeskirchenrat
Falko Mohrs, Niedersächsischer Minister für Wissenschaft und Kultur
Dr. Heike Pöppelmann, Direktorin des Braunschweigischen Landesmuseums
Professorin Dr. Vanessa-Isabelle Reinwand-Weiss, Direktorin der Bundesakademie für kulturelle Bildung Wolfenbüttel
Otto Schlieckmann, Präsident des Stadtsportbundes Braunschweig e.V.
Michael Schünemann, Landrat des Landkreises Holzminden
Prof. Dr. Julia Siegmüller, Präsidentin Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften 
Tobias Hoffmann, Präsident der IHK Braunschweig
Oliver Syring, Leitung der Lean Akademie (Volkswagen Group Academy)
Prof. Dr. Alexander Tourneau, Mitglied des Vorstandes der Öffentlichen Versicherung Braunschweig
 

 

Wer ist Mitglied im Vorstand?

Der Vorstand der Braunschweigischen Stiftung vertritt die Stiftung nach außen und verwaltet sie im Sinne von Stiftungszweck und Stiftungssatzung. Zudem beschließt der Vorstand über die Vergabe von Fördermitteln.

Gerhard Glogowski, Ministerpräsident des Landes Niedersachsen a.D., Vorstandsvorsitzender
Dr. Ingo Lippmann, stellv. Vorstandsvorsitzender, Vorstandsvorsitzender der Braunschweigischen Landessparkasse
Wendelin Göbel, Volkswagen AG
Marc Knackstedt, Vorsitzender des Vorstandes der Öffentlichen Versicherung Braunschweig
Friedemann Schnur, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
Christiana Steinbrügge, Landrätin des Landkreises Wolfenbüttel
Gerald Heere, Niedersächsischer Finanzminister (Beratendes Vorstandsmitglied)

 

Wer ist Mitglied im Allgemeinen Beirat?

Der Allgemeine Beirat der Braunschweigischen Stiftung soll Kuratorium und Vorstand der Stiftung unterstützen und für die Anliegen des Zuständigkeitsgebietes der Stiftung sensibilisieren. Darüber hinaus sorgt er für eine noch stärkere Verankerung der Stiftung in der Öffentlichkeit. Die Mitglieder des Allgemeinen Beirats waren bereits in den Gremien und Organen der Stiftung aktiv und werden vom Vorstand auf Lebenszeit berufen. Die Mitglieder sind (Stand Februar 2026): 

Vorsitzender des Allgemeinen Beirats:
Axel Richter

Mitglieder des Allgemeinen Beirats:
Prof. Dr. Joachim Block
Dr. Manfred Bodin
Erika Borek
Richard Borek sen.
Thomas Bürkle
Dr. Hans Armin Curdt
Michael Doering
Burkhard Drake
Dr. Gunter Dunkel
Rolf Grönig
Prof. Dr. Michael Grisko
Dr. Stefan Hanekopf
Gerd-Ulrich Hartmann
Dr. Gabriele Heinen-Kljajic
Prof. Dr. Lothar Hagebölling
Prof. Dr. Jürgen Hesselbach
Dr. Gert Hoffmann
Julius von Ingelheim
Prof. Dr. Rosemarie Karger
Prof. Dr. Anke Kaysser-Pyzalla
Gerhard Kilian
Frank Klingebiel
Thomas Krüger
Wolfgang Laczny
Nikolas Lange
Prof. Dr. Jochen Litterst
Ulrich Markurth
Knud Maywald
Vanessa Ohlraun
Freddy Pedersen
Wolfgang Ritmeier
Dr. Wolf-Michael Schmid
Wilhelm Schmidt
Peter-Jürgen Schneider
Dr. Klaus Schuberth
Christoph Schulz
Angela Schürzeberg
Dietmar Smyrek
Eva Stassek
Ulrich Stegemann
Dr. Ulrich Stiebel
Barbara Straka
Dr. h.c. Björn Thümler
Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Umbach
Prof. Dr. Johanna Wanka
Dr. Ekkehard Wesner

 

Was beinhaltet die Satzung der Braunschweigischen Stiftung?

Der Stiftungszweck der Braunschweigischen Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur, Wissenschaft, Forschung und Wissenschaftstransfer, Sport sowie Bildung und Erziehung. Um diese Zwecke im Sinne der Satzung zu erfüllen, ist die Stiftung in acht Projektfeldern aktiv. Die vollständige Satzung ist hier zu finden:

Unsere Satzung

Stiftungsverwaltung

Verwaltet die Braunschweigische Stiftung auch andere Stiftungen?

Ja. Seit dem Jahr 2009 hat die Braunschweigische Stiftung parallel zu ihrer Fördertätigkeit eines ihrer Kompetenzfelder nachhaltig weiterentwickelt: die Verwaltung von gemeinnützigen Stiftungen Dritter. Die Stiftung macht damit ihre Erfahrungen und ihr Wissen aus mittlerweile 30 Jahren Stiftungsarbeit auch anderen Stiftungen oder Stiftungsideen über die Dienstleistung Stiftungsverwaltung zugänglich. Möchten Sie mehr erfahren? 

Zur Stiftungsverwaltung

Förderung

Ich habe bisher nur eine Idee für ein Projekt und bin mir unsicher, wie die nächsten Schritte bzgl. Förderungen aussehen können. An wen kann ich mich wenden?

Neben der rein finanziellen Förderung von Projekten, steht die Braunschweigische Stiftung für ein umfängliches Beratungs- und Vermittlungsangebot. Kommen Sie also gern auf uns zu und lassen Sie uns gemeinsam über Ihre Idee sprechen.

Melden Sie sich gern bei den Kolleginnen aus dem Projektmanagement.

Zu den Ansprechpartner:innen

 

Was muss ich bei der Erstellung meines Projektantrags im Vorfeld beachten?

Kein Projekt ist wie das andere. Der folgende Leitfaden dient als Hilfestellung für Ihre Projektanfrage. Können Sie diese Fragen mit ›Ja‹ beantworten?

  • Ihr Projekt lässt sich in eines der Projektfelder der Stiftung einordnen: Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Musik, Leseförderung, Landesgeschichte, Digitale Bildung, Sport, Wissenschaftstransfer?
  • Ihr Projekt besitzt einen direkten Bezug zum Braunschweigischen Land?
  • Ihr Projekt ist gemeinnützig?
  • Ihr Projekt ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt?
  • Sie planen Eigenmittel (oder Einnahmen) ein?
  • Projektskizze und Kosten- und Finanzierungsplan sind vorhanden?
  • Sie haben das Projektziel und die Maßnahmen zur Zielerreichung formuliert?

Sie haben weitere Fragen bei der Projektplanung? Wir beraten Sie gern bei der Antragsformulierung Ihres Projekts. Wir unterstützen und vermitteln gerne in jeder Phase der Projektentwicklung.

Kontaktieren Sie gern das Team aus dem Projektmanagement für offene Fragen.

Zu den Ansprechpartner:innen

 

Gibt es ein Antragsformular?

Nein, Projektanfragen können bei uns jederzeit formlos eingereicht werden. Dies gern per Mail oder auch postalisch an: 

Die Braunschweigische Stiftung
Löwenwall 16
38100 Braunschweig

 

Was muss mein Projektantrag beinhalten?

Projektanfragen bzw. Anträge können formlos eingereicht werden. Sie müssen die Intention und die Ziele des Vorhabens deutlich werden lassen sowie eine Projektskizze, eine Kostenaufstellung und einen Finanzierungsplan enthalten, aus dem die Höhe der bei der Stiftung beantragten Zuwendung eindeutig hervorgeht.

 

Wie kann ich der Stiftung meinen Projektantrag zukommen lassen?

Projektanfragen bzw. Anträge können formlos eingereicht werden. Sie müssen die Intention und die Ziele des Vorhabens deutlich werden lassen sowie eine Projektskizze, eine Wir haben kein Projektantragsformular oder ähnliche Vorgaben. Gern nehmen wir Ihren Projektantrag auf dem digitalen Weg per Mail entgegen. Kontaktieren Sie dafür gern eine Teammitglied aus dem Projektmanagement. Natürlich dürfen Sie uns die Dokumente auch postalisch zukommen lassen.  

Die Anschrift der Geschäftsstelle lautet: 

Die Braunschweigische Stiftung 
Haus der Braunschweigischen Stiftungen 
Löwenwall 16 
38100 Braunschweig 

 

Gibt es Auflagen im Rahmen einer Förderung?

Die Zusage einer finanziellen Förderung kann mit Auflagen verbunden sein. Grundsätzlich liegt der schriftlichen Zusage die allgemeine Fördervereinbarung zugrunde. Diese ist unterschrieben an die Braunschweigische Stiftung zurückzusenden. Die Fördervereinbarung hat Vertragscharakter; in dieser werden die Details zu den gegenseitigen Rechten und Pflichten aus der partnerschaftlich verstandenen Förderung geregelt.

 

In welchen Projektfeldern wird gefördert?

Die Braunschweigische Stiftung fördert in acht verschiedenen Projektfeldern:
Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Musik, Leseförderung, Landesgeschichte, Digitale Bildung, Sport und Wissenschaftstransfer.

Möchten Sie mehr über die Schwerpunkte in den Projektfeldern erfahren?

Unsere Projektfelder

 

Darf ich als Bildende:r Künstler:in eine Förderung beantragen?

Als Regionalstiftung widmet sich die Braunschweigische Stiftung in besonderer Weise der Pflege der zeitgenössischen Kunst mit dem Ziel, die hier ansässige Kunstszene zu stärken. Dies erreicht die Stiftung im Projektfeld Bildende Kunst durch eine Dreigliederung – die Individualförderung durch Stipendien, die Förderung kunstvermittelnder Einrichtungen und die Würdigung arrivierter Künstler:innen mit ausgeprägtem Bezug zum Braunschweigischen Land. Daher können bildende Künstler:innen keine direkte Förderung beantragen.

 

Was ist von einer Förderung bei der Braunschweigischen Stiftung ausgeschlossen?

Grundsätzlich ausgeschlossen von der Förderung sind: 

  • allgemeine, laufende Personal-, Verwaltungs- und Bauunterhaltungskosten;
  • Reisekosten und Bewirtungskosten, soweit sie nicht Bestandteil eines geförderten Gesamtprojektes sind;
  • Finanzierung von Preisen, Wettbewerben und Stipendien Dritter;
  • Einzelprojekte aus der Grundlagen- und Entwicklungsforschung;
  • Studienarbeiten, Abschlussarbeiten, Promotionen und Habilitationen, soweit diese nicht einen Teilabschnitt eines weiterreichenden Projektes darstellen;
  • Zuschüsse beim Ankauf von Kunstwerken;
  • bauinvestive Maßnahmen;
  • Anschaffung von Ausstattung (z. B. Schulbücher, Mobiliar, Sportgeräte, technisches Equipment, Musikinstrumente);
  • Projekte mit großer Vergleichbarkeit (z. B. Restaurierung von Altären oder Kirchturmglocken, Ortschroniken, Gastspiele, Sanierung oder Bau von Sportanlagen, Schullandheimen oder Schulhöfen, Klassenfahrten);
  • Druckkostenzuschüsse, es sei denn, die Stiftung hat ein eigenes Interesse an der Veröffentlichung des Themas;
  • kommerzielle Einrichtungen und Veranstaltungen;
  • Pflichtaufgaben einer juristischen Person des öffentlichen Rechts;
  • bereits abgeschlossene Maßnahmen. 

Und: Abgelehnte Anträge werden nicht erneut im Vorstand behandelt. Für zukünftige Maßnahmen können in der Regel keine Vorauszusagen gemacht werden. 

 

Fördert die Braunschweigische Stiftung Druckkostenzuschüsse für Publikationen?

Die Förderung von Druckkostenzuschüssen ist bei uns ausgeschlossen, es sei denn, die Stiftung hat ein eigenes Interesse an der Veröffentlichung des Themas.

 

Welche Fristen gibt es für meinen Projektantrag?

Projektanfragen an die Geschäftsstelle sind grundsätzlich jederzeit möglich. Bei einer Antragssumme über 10.000 € wird über den Projektantrag in einer Vorstandssitzung entschieden. Wir empfehlen zur Vorinformation und Abstimmung Ihres Vorhabens einfach vorher den direkten Kontakt zu uns aufzunehmen. Die Kolleginnen im Projektmanagement sind jederzeit für Sie da!

Ansprechpartner:innen Projektmanagement

 

Wer entscheidet über meinen Projektantrag?

Über die Projektanträge entscheidet der Stiftungsvorstand. Das Team aus dem Projektmanagement bereitet die Anträge dementsprechend vor und ist erste Anlaufstelle.

 

Wie oft entscheidet der Stiftungsvorstand über Projektanträge?

Der Stiftungsvorstand der Braunschweigischen Stiftung tritt in der Regel viermal im Jahr zu beschlussfassenden Sitzungen zusammen, wo über Projektanträge mit einer Förderhöhe über 10.000 € entschieden wird.  

Die Termine der beschlussfassenden Vorstandssitzungen der Braunschweigischen Stiftung im Jahr 2026 sind:  

06. März 2026
27. April 2026
28. August 2026
26. Oktober 2026  

Liegt die Förderhöhe unter 10.000 € sind diese auch unterjährig zur Entscheidung einreichbar.

 

Darf man mehrmals gefördert werden?

Förderungen desselben Projektpartners oder derselben Projektpartnerin sind nur im Dreijahresrhythmus möglich.
 

Wer wird von der Braunschweigischen Stiftung gefördert?

Der Stiftungszweck der Braunschweigischen Stiftung (§ 3 der Satzung) ist als gemeinnützig anerkannt und die geförderten Projekte sind deshalb der Gemeinnützigkeit verpflichtet.  Anfragen an die Braunschweigische Stiftung können stellen: natürliche und juristische Personen, deren Wohn- oder Geschäftssitz sich in den heute zum Bundesland Niedersachsen gehörenden Teilen des alten Landes Braunschweig befinden sollte.   

Einrichtungen des Landes und des Bundes sollen nur aus besonderem Anlass gefördert werden.

 

In welchem Gebiet fördert die Braunschweigische Stiftung?

Die Braunschweigische Stiftung ist im Braunschweigischen Land zu Hause und fördert Projekte, die einen Bezug zu dieser Region haben. Das Tätigkeitsgebiet der Stiftung besteht ausschließlich aus den heute in Niedersachsen gelegenen Teilen des alten Landes Braunschweig. Es setzt sich aus folgenden Teilregionen zusammen: 

Braunschweig (zzgl. Vechelde, Wendeburg, Teilen von Lengede und Ölsburg), dem Landkreis Wolfenbüttel, dem Landkreis Helmstedt (zzgl. Vorsfelde), Salzgitter (außer der Ortschaft Süd und Teilen der Ortschaft Südost), dem Landkreis Holzminden, Seesen/Bad Gandersheim, Teilen des Harzes (Bad Harzburg, Braunlage, Walkenried, Oker und Umgebung) sowie Thedinghausen. 

Sind Sie sich unsicher, ob Ihr Projekt einen Bezug zum Braunschweigischen Land hat? Kontaktieren Sie uns gern!

Unser Tätigkeitsgebiet

 

Wie und wann erhalte ich bei einer Förderung die zugesagten Mittel?

Die finanzielle Zuwendung wird – ggf. in Teilbeträgen – so ausgezahlt, wie es der/die Projektträger:in in einem Auszahlungsplan in Abstimmung mit der Stiftung festgelegt hat. Der/Die Projektträger:in bestätigt den Eingang der Zahlung und erklärt die ordnungsgemäße, dem Antrag und dem Zuwendungsbescheid entsprechende Verwendung auf einem ihm vorliegenden Vordruck der Stiftung.

 

Muss die Verwendung der Mittel bei einer Förderung im Nachgang nachgewiesen werden und gibt es ein Formular?

Nein es gibt kein Formular. Die Kosten müssen allerdings in jedem Fall nachwiesen werden. Nach Abschluss des Projektes ist der Projektpartner/die Projektpartnerin verpflichtet einen schlüssigen und nachvollziehbaren Verwendungsnachweis einzureichen. Dieser besteht zunächst aus einer Auflistung aller entstandenen Kosten auf Basis des Kosten- und Finanzierungsplanes, einer Belegliste, einen Sachbericht sowie Fotos. Bitte übermitteln Sie uns bei der Zusendung von Fotos das Bildrechteformular . Die Stiftung prüft dann nach Ermessen die damit zusammenhängenden Belege. Kommen Sie gern rechtzeitig bei Fragen auf uns zu – wir helfen gern!

 

Kontakt

Die Geschäftsstelle ist in der Regel montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr zu erreichen.

Die Braunschweigische Stiftung
Haus der Braunschweigischen Stiftungen
Löwenwall 16
38100 Braunschweig

Let's talk!
Let's talk!

Hallo, Sie haben eine Projektidee, wissen aber nicht genau, wie Sie vorgehen sollen?

 

Auf unserer Website finden Sie einen praktischen Leitfaden, der Sie bei der Antragstellung unterstützt.

Zum Leitfaden

 

Für weitere Fragen zur Projektplanung und zu allen anderen Themen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Ihre Ansprechpartner:innen